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Verkehrsgefährdung durch Werbeanlage an Unfallhäufungsstelle
Meta
16.12.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 16.12.2015, Az. Au 4 K 15.869 (REWIS RS 2015, 474)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 474
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Baugenehmigung, Werbeanlage, Gefährdung, Straßenverkehr
Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage wegen Gefährdung der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs
Zur Prüfung von straßenrechtlichen Vorschriften im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung einer Werbeanlage
Rechtmäßige Ablehnung der Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage
Erfolglose Verpflichtungsklage auf Genehmigung einer einseitigen beleuchteten Werbeanlage
Keine Referenz gefunden.
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