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(Nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S.v. § 4 Abs. 4a EStG können nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden)
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27.01.2015
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 27.01.2015, Az. 2 K 3487/12 (REWIS RS 2015, 16468)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 16468
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesfinanzhof, IX R 29/15, 12.07.2016.
FG München, 2 K 3487/12, 27.01.2015.
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(Ermittlung von Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG bei Entnahme vom Kontokorrentkonto mit …
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5 K 1375/16 (Finanzgericht Rheinland-Pfalz)
Zinseszinsen von Investitionsdarlehen
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