(Nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S.v. § 4 Abs. 4a EStG können nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden)
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.