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Kein Abschiebungsverbot leistungsfähiger Afghanen
Meta
08.10.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 08.10.2018, Az. M 26 K 17.35228 (REWIS RS 2018, 3101)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 3101
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
Kabul und Herat sind im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage in Afghanistan als Fluchtalternative geeignet
Unbegründeter Asylantrag eines afghanischen Staatsangehörigen der Volksgruppe der Hazara
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistans für im Iran aufgewachsenen Hazara
Krankheitsbezogenes Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistans