Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.06.2022, Az. VII ZR 844/21

7. Zivilsenat | REWIS RS 2022, 9773

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Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 23. Zivilsenats des [X.] vom 24. August 2021 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention auf Seiten der Klägerin verursachten Kosten (§ 97 Abs. 1 ZPO, § 101 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:  21.288,96 €

Pamp                                                          [X.]                                                 Jurgeleit

                                Sacher                                                                Borris

Meta

VII ZR 844/21

23.06.2022

Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZR

vorgehend OLG Düsseldorf, 4. November 2021, Az: I-23 U 223/20, Beschluss

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.06.2022, Az. VII ZR 844/21 (REWIS RS 2022, 9773)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 9773

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