27. Senat | REWIS RS 2016, 11314
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Scan2Net" – das Vorliegen des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft zum Zeitpunkt der Markenanmeldung ist zuverlässig festzustellen - Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
…
hat der 27. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 29. Februar 2016 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin [X.], des Richters [X.] und des Richters am [X.] Söchtig
beschlossen:
I. Auf die Beschwerde der Markeninhaberin wird der Beschluss des [X.], Markenabteilung 3.4, vom 13. November 2013 aufgehoben, soweit in Ziffer 1. die teilweise Löschung der Marke 304 53 574 angeordnet worden ist.
II. Hinsichtlich der Ziffern 1 und 2 wird der vorgenannte Beschluss wie folgt abgeändert: Der Antrag auf Löschung der Marke 304 59 920 vom 4. Dezember 2012 wird insgesamt zurückgewiesen.
Meta
13.05.2016
Beschluss
Sachgebiet: W (pat)
Zitiervorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 13.05.2016, Az. 27 W (pat) 26/14 (REWIS RS 2016, 11314)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 11314
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
28 W (pat) 29/11 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Ampelmännchen (Bildmarke)" – Unterscheidungskraft
26 W (pat) 165/09 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "TEDsystems GmbH (Wort-Bild-Marke)" – keine Unterscheidungskraft – einstweilige Verfügung des Landgerichts …
I ZB 115/08 (Bundesgerichtshof)
I ZB 39/15 (Bundesgerichtshof)
I ZB 115/08 (Bundesgerichtshof)
Markenlöschung: Unterscheidungskraft des Zeichens "TOOOR!" - TOOOR!
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