Bundespatentgericht, Beschluss vom 13.05.2016, Az. 27 W (pat) 26/14

27. Senat | REWIS RS 2016, 11314

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Scan2Net" – das Vorliegen des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft zum Zeitpunkt der Markenanmeldung ist zuverlässig festzustellen - Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis


Tenor

hat der 27. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 29. Februar 2016 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin [X.], des Richters [X.] und des Richters am [X.] Söchtig

beschlossen:

I. Auf die Beschwerde der Markeninhaberin wird der Beschluss des [X.], Markenabteilung 3.4, vom 13. November 2013 aufgehoben, soweit in Ziffer 1. die teilweise Löschung der Marke 304 53 574 angeordnet worden ist.

II. Hinsichtlich der Ziffern 1 und 2 wird der vorgenannte Beschluss wie folgt abgeändert: Der Antrag auf Löschung der Marke 304 59 920 vom 4. Dezember 2012 wird insgesamt zurückgewiesen.

Meta

27 W (pat) 26/14

13.05.2016

Bundespatentgericht 27. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 13.05.2016, Az. 27 W (pat) 26/14 (REWIS RS 2016, 11314)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 11314

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