FG Nürnberg, Urteil vom 16.06.2015, Az. 1 K 645/12

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Gegenstand

Beschränkung des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 Satz 1 KStG a.F. - wirtschaftliche Identität - neues Betriebsvermögen - Empfänger, Wirkung und Bindung einer verbindlichen Auskunft - Änderung eines Steuerbescheids gemäß § 174 Abs. 4 AO


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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1 K 645/12

16.06.2015

FG Nürnberg

Urteil

Zitier­vorschlag: FG Nürnberg, Urteil vom 16.06.2015, Az. 1 K 645/12 (REWIS RS 2015, 9639)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 9639

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