4. Kammer | REWIS RS 2023, 2013
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Antragsbefugnis einer nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigung, Beteiligung der Unteren, Naturschutzbehörde sowie des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Aufhebung der Schonzeit nur aus besonderen Gründen, Dass solche Gründe hier vorliegen (insbesondere ist das Kriterium „zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden“ erfüllt ist) wurde nicht dargelegt, fehlerhafte Ermessensentscheidung
Meta
14.04.2023
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Regensburg, Entscheidung vom 14.04.2023, Az. RO 4 S 23.594 (REWIS RS 2023, 2013)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 2013
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Antragsbefugnis einer nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigung, Beteiligung der Unteren, Naturschutzbehörde sowie des Amtes …
Antragsbefugnis einer nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigung, Beteiligung der Unteren, Naturschutzbehörde sowie des Amtes …
Voraussetzungen für die Schonzeitaufhebung, Übermäßiger Wildschaden
Schonzeitaufhebung, Einjähriges Rotwild (Schmaltiere und Schmalspießer), Übermäßiger Wildschaden, Berg- und Schutzwald
Voraussetzungen für die Schonzeitaufhebung, Übermäßiger Wildschaden
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