Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 22.03.2023, Az. 1 K 2330/19

1. Kammer | REWIS RS 2023, 2169

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1 K 2330/19

22.03.2023

Verwaltungsgericht Münster 1. Kammer

Urteil

Sachgebiet: K

BGB § 387, BGB § 389, BGB § 394 Satz 1, BGB § 399, InsO § 35, InsO § 36, InsO § 38, InsO § 80 Abs. 1, InsO § 95 Abs. 1, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, SchulG NRW § 101; Abs. 1, SchulG NRW § 105 Abs. 1, SchulG NRW § 105 Abs. 2, SchulG NRW § 105 Abs. 5, SchulG NRW § 106 Abs. 1, SchulG NRW § 108 Abs. 2, SchulG NRW § 112 Abs. 1,; SchulG NRW § 112 Abs. 4, SchulG NRW § 112 Abs. 5, SchulG NRW § 112 Abs. 6, SchulG NRW § 112 Abs. 7, VwGO § 42 Abs. 1, ZPO § 851 Abs. 1

Zitier­vorschlag: Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 22.03.2023, Az. 1 K 2330/19 (REWIS RS 2023, 2169)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 2169

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