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Beitragsrecht: Kein Kassenwahlrecht bei rückwirkender Antragspflichtversicherung eines bisher Familienverischerten
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Beitragsrecht: Kein Kassenwahlrecht bei rückwirkender Antragspflichtversicherung eines bisher Familienverischerten
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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27.05.2019
Urteil
Zitiervorschlag: LSG München, Urteil vom 27.05.2019, Az. L 20 KR 61/19 (REWIS RS 2019, 6843)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 6843
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