2. Strafsenat | REWIS RS 2023, 6193
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Voraussetzungen für die Annahme einer Rauscheignung bei Handel mit Hanfblütentee
Meta
24.08.2023
BayObLG München 2. Strafsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 24.08.2023, Az. 202 StRR 52/23 (REWIS RS 2023, 6193)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 6193
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
6 StR 240/20 (Bundesgerichtshof)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Verkehrsfähigkeit von Cannabisprodukten; Merkmal des gewerblichen Zwecks im Ausnahmetatbestand
5 StR 490/21 (Bundesgerichtshof)
Strafbarkeit des Handels mit CBD-Blüten
5 StR 269/22 (Bundesgerichtshof)
1 StR 9/20 (Bundesgerichtshof)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis bei mehreren Ausführungshandlungen
4 StR 125/23 (Bundesgerichtshof)
Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafschärfung wegen hoher Wirkstoffmenge; Strafmilderung …