Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.07.2000, Az. XII ZR 269/99

XII. Zivilsenat | REWIS RS 2000, 1588

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] [X.]/99vom19. Juli 2000in dem [X.] 2 -Der XII. Zivilsenat des [X.] hat am 19. Juli 2000 durch den [X.] [X.] Hahne, [X.]:Das Berufungsurteil beschwert die Klägerin mit mehr [X.] DM.Gründe:Der Wert der Beschwer bemißt sich nach § 8 ZPO. Diese Norm greiftunabhängig vom Klageantrag immer dann ein, wenn das Bestehen des [X.] zum Gegenstand des Streits wird. Deshalb unterliegen auch [X.] - etwa auf Einräumung des Besitzes an der Mietsache - die-ser Norm, sofern durch die mit der Klage erstrebte Verurteilung eine Entschei-dung über den streitigen Bestand des Vertragsverhältnisses erzielt werden soll(vgl. - allerdings für den [X.] und Herausgabeanspruch bei Streit überBestand oder Dauer des Mietverhältnisses - Senatsurteil vom 1. April 1992- XII ZR 200/91 - [X.], 1049, 1050 und [X.], Beschluß vom 14. [X.] - [X.] 6/93 - [X.] 1994, 100; [X.]/[X.], ZPO 21. [X.] 8 Rdn. 3; [X.]/[X.]/[X.]/[X.], ZPO 58. Aufl., § 8Rdn. 3).So liegen die Dinge auch hier: Die Klägerin fordert Erfüllung des mit ihrgeschlossenen Mietvertrags durch Überlassung eines Geschäftsraums der zu-- 3 -gesagten Größe und Wahrung des versprochenen Konkurrenzschutzes. [X.] machen geltend, daß die Absprache vom 13. Januar 1985 noch kei-nen verbindlichen Vertragsschluß darstelle und der Mietvertrag, so er dennüberhaupt bereits zustande gekommen sei, jedenfalls wirksam gekündigt sei.Damit sind die Voraussetzungen des § 8 ZPO erfüllt. In Anwendung dieserVorschrift übersteigt der Wert der Beschwer 60.000 DM.[X.] Krohn Hahne [X.]

Meta

XII ZR 269/99

19.07.2000

Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.07.2000, Az. XII ZR 269/99 (REWIS RS 2000, 1588)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2000, 1588

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.