BayObLG München, Urteil vom 08.12.2022, Az. 206 StRR 220/22

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Gegenstand

Strafzumessung, PKK, Meinungsfreiheit, Angeklagte, Staatsanwaltschaft, Schuldspruch, Hauptverhandlung, Freispruch, Verletzung, Widmung, Aufhebung, Vereinigung, Strafe, Strafkammer, Verletzung materiellen Rechts, lex specialis, Aufhebung des Urteils


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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206 StRR 220/22

08.12.2022

BayObLG München

Urteil

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Urteil vom 08.12.2022, Az. 206 StRR 220/22 (REWIS RS 2022, 7474)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 7474

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