Aktenzeichen 206 StRR 220/22

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RCNZKXRLDTT6TYVJ27

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BayObLG München: Urteil vom 08.12.2022

Strafzumessung, PKK, Meinungsfreiheit, Angeklagte, Staatsanwaltschaft, Schuldspruch, Hauptverhandlung, Freispruch, Verletzung, Widmung, Aufhebung, Vereinigung, Strafe, Strafkammer, Verletzung materiellen Rechts, lex specialis, Aufhebung des Urteils

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