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PDF anzeigen[X.]/99vom1. August 2000in dem [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 1. August 2000 durch [X.] und [X.] Siol, [X.], Dr. Müller undDr. [X.]:Das Senatsurteil vom 20. Juni 2000 wird dahingehend berichtigt, [X.] auf Seite 7 3. Absatz heißen muß:... Für Hypothekenbanken gilt dabei nach §§ 11, 12 Abs. 1 HypBankGeine Beleihungsgrenze ...[X.][X.][X.]Dr. MüllerDr. [X.]
Meta
01.08.2000
Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 01.08.2000, Az. XI ZR 237/99 (REWIS RS 2000, 1515)
Papierfundstellen: REWIS RS 2000, 1515
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