Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 01.08.2000, Az. XI ZR 237/99

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2000, 1515

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/99vom1. August 2000in dem [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 1. August 2000 durch [X.] und [X.] Siol, [X.], Dr. Müller undDr. [X.]:Das Senatsurteil vom 20. Juni 2000 wird dahingehend berichtigt, [X.] auf Seite 7 3. Absatz heißen muß:... Für Hypothekenbanken gilt dabei nach §§ 11, 12 Abs. 1 HypBankGeine Beleihungsgrenze ...[X.][X.][X.]Dr. MüllerDr. [X.]

Meta

XI ZR 237/99

01.08.2000

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 01.08.2000, Az. XI ZR 237/99 (REWIS RS 2000, 1515)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2000, 1515

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.