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Das Verfahren wird entsprechend § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der [X.] in den Rechtssachen [X.]/23 und [X.] ([X.] des [X.] vom 28. Oktober 2022 - 1 K 1829/21.A - und - 1 K 4316/21.A -) ausgesetzt.
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01.08.2023
Bundesverwaltungsgericht 1. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 15. Juli 2022, Az: 2 B 12/21
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 01.08.2023, Az. 1 C 20/22 (REWIS RS 2023, 5437)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 5437
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverwaltungsgericht, 1 C 20/22, 01.08.2023.
Bundesverwaltungsgericht, 2 B 12/21, 26.10.2021.
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1 C 11/22 (Bundesverwaltungsgericht)
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