OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.09.2016, Az. 3 Ss OWi 1050/16

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Gegenstand

Kein Gehörsverstoß allein wegen Verweigerung der Rohmessdaten; keine Divergenzvorlage bei höchstrichterlich geklärter Rechtsfrage


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

3 Ss OWi 1050/16

05.09.2016

OLG Bamberg

Entscheidung

Sachgebiet: OWi

Zitier­vorschlag: OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.09.2016, Az. 3 Ss OWi 1050/16 (REWIS RS 2016, 5911)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 5911

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