BayObLG, Entscheidung vom 12.10.2023, Az. 202 StRR 72/23

2. Strafsenat | REWIS RS 2023, 7347

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Gegenstand

Unwirksame Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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202 StRR 72/23

12.10.2023

BayObLG 2. Strafsenat

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 12.10.2023, Az. 202 StRR 72/23 (REWIS RS 2023, 7347)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 7347

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