Aktenzeichen 202 StRR 34/23

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN8ZN5AV6S6TYD3ZR

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BayObLG München: Entscheidung vom 03.07.2023

Unwirksame Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch wegen unterbliebener Rücktrittsprüfung

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