Aktenzeichen 4 StR 463/14

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RCNCUC94N5GPJRLZKV

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.03.2015

Strafurteilsinhalt: Absehen von der Feststellung des dem erlangten Wert entsprechenden Geldbetrags bei unterlassener Verfallsanordnung

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