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Es besteht keine infektionsschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung eines flächendeckenden Alkoholkonsumverbots für den Bereich der gesamten Innenstadt. Ein, Alkoholkonsumverbot kann nur für bestimmte öffentliche Plätze angeordnet werden.
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25.06.2021
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Regensburg, Entscheidung vom 25.06.2021, Az. RO 5 S 21.1145 (REWIS RS 2021, 4589)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 4589
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