Aktenzeichen RO 5 S 21.1145

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RCNNMFFSSBDANTEZHT

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VG Regensburg: Entscheidung vom 25.06.2021

Es besteht keine infektionsschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung eines flächendeckenden Alkoholkonsumverbots für den Bereich der gesamten Innenstadt. Ein, Alkoholkonsumverbot kann nur für bestimmte öffentliche Plätze angeordnet werden.

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