1. Strafsenat | REWIS RS 2022, 9697
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19.09.2022
Oberlandesgericht Hamm 1. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: False
Vorgehend: Landgericht Aachen, 33a StVK 271/22
StVollzG NRW § 53 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.09.2022, Az. 1 Vollz(Ws) 310+311/22 (REWIS RS 2022, 9697)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 9697
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