VG Augsburg, Urteil vom 29.03.2023, Az. Au 4 K 21.2298

4. Kammer | REWIS RS 2023, 1730

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Gegenstand

Baurecht, Nachbarklage, Vorbescheid, Bindungswirkung im Hinblick auf das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot, Geruchsbelastung, schädliche Umwelteinwirkungen, heranrückende Wohnbebauung, Unbestimmtheit wegen Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens ohne Zusatzregelung/Nebenbestimmung zur Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme (hier: Pflicht nur zur Vorlage eines Geruchsgutachtens)


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 4 K 21.2298

29.03.2023

VG Augsburg 4. Kammer

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 29.03.2023, Az. Au 4 K 21.2298 (REWIS RS 2023, 1730)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 1730

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