Aktenzeichen Au 4 K 21.2298

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RCN5ABPNCY8NCQUF6P

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VG Augsburg: Urteil vom 29.03.2023

Baurecht, Nachbarklage, Vorbescheid, Bindungswirkung im Hinblick auf das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot, Geruchsbelastung, schädliche Umwelteinwirkungen, heranrückende Wohnbebauung, Unbestimmtheit wegen Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens ohne Zusatzregelung/Nebenbestimmung zur Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme (hier: Pflicht nur zur Vorlage eines Geruchsgutachtens)

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