Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.09.2009, Az. EnVR 36/08

Kartellsenat | REWIS RS 2009, 1429

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.][X.] 36/08 vom 29. September 2009 in der energiewirtschaftsrechtlichen [X.]

- 2 -Der [X.] hat durch [X.] als Vorsitzenden und [X.] Raum, [X.], [X.] und Dr. [X.] am 29. September 2009 beschlossen: Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten des [X.] und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Rechtsbeschwerdegegnerin zu tragen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 25.239 • festge-setzt. Gründe: 1 Die Antragstellerin trägt nach § 90 [X.] die Kosten des [X.]. Durch die Rücknahme ihrer Rechtsbeschwerde hat sie sich in die Rolle der Unterlegenen begeben. Es entspricht der Billigkeit, die Erstattung der außerge-richtlichen Auslagen der Rechtsbeschwerdegegnerin anzuordnen (vgl. [X.], [X.]. - 3 -v. 7.11.2006 - [X.] 19/06, [X.]/[X.] 1982 - Kostenverteilung nach [X.]). [X.]Raum Strohn

[X.][X.] Vorinstanz: [X.], Entscheidung vom 03.04.2008 - Kart 8/07 -

Meta

EnVR 36/08

29.09.2009

Bundesgerichtshof Kartellsenat

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.09.2009, Az. EnVR 36/08 (REWIS RS 2009, 1429)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2009, 1429

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.