VG Ansbach, Entscheidung vom 26.02.2024, Az. AN 3 S 24.169

3. Kammer | REWIS RS 2024, 787

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Gegenstand

Ausnahme von einer Veränderungssperre für zeitlich befristete Errichtung von, dringend benötigte Unterkünfte (bejaht), Entlastung einer für mittelfriste Unterbringungen nicht geeigneten Notunterkunft


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 3 S 24.169

26.02.2024

VG Ansbach 3. Kammer

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 26.02.2024, Az. AN 3 S 24.169 (REWIS RS 2024, 787)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 787

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4 C 1/14

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