Aktenzeichen AN 3 S 24.169

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RCNUS54ACHS8E4NPVV

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VG Ansbach: Entscheidung vom 26.02.2024

Ausnahme von einer Veränderungssperre für zeitlich befristete Errichtung von, dringend benötigte Unterkünfte (bejaht), Entlastung einer für mittelfriste Unterbringungen nicht geeigneten Notunterkunft

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