Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 10.11.1998, Az. 2 BvR 1852/97, 2 BvR 1853/97

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Einkommensteuerlich zu berücksichtigendes Kinderexistenzminimum (zwei Kinder) für die Veranlagungszeiträume 1987 und 1988


Meta

2 BvR 1852/97, 2 BvR 1853/97

10.11.1998

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 10.11.1998, Az. 2 BvR 1852/97, 2 BvR 1853/97 (REWIS RS 1998, 12)

Papier­fundstellen: REWIS RS 1998, 12 BVerfGE 99, 273-279 REWIS RS 1998, 12

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvR 1220/93 (Bundesverfassungsgericht)

Einkommensteuerlich zu berücksichtigendes Kinderexistenzminimum für den Veranlagungszeitraum 1985


2 BvL 42/93 (Bundesverfassungsgericht)

Einkommensteuerlich zu berücksichtigendes Kinderexistenzminimum für den Veranlagungszeitraum 1987


2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91 (Bundesverfassungsgericht)

Ausschluß von in ehelicher Gemeinschaft lebenden Eltern vom Abzug der Kinderbetreuungskosten wegen Erwerbstätigkeit als außergewöhnliche …


2 BvR 167/02 (Bundesverfassungsgericht)

Verfassungskonforme Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (zur Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des …


2 BvL 5/91, 2 BvL 8/91, 2 BvL 14/91 (Bundesverfassungsgericht)

Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

2 BvL 42/93

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.