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Abschiebung nach Belgien - Unzulässigkeit der Klage mangels Bezeichnung des Klägers mit ladungsfähiger Anschrift
Meta
08.06.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 08.06.2016, Az. M 1 K 15.50699 (REWIS RS 2016, 10294)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 10294
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis wegen Untertauchen
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Untertauchen des Asylbewerbers
Zulässigkeitsvoraussetzung: Angabe einer ladungsfähigen Anschrift
Klage gegen Ablehnung eines Asylantrags - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis mangels Angabe ladungsfähiger Anschrift
Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Italien - keine systemischen Mängel des Asylverfahrens
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