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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Freizeitausgleich für Polizeivollzugsbeamte wegen Bereitschaftszeiten bei G7-Gipfel
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des [X.] vom 12. Juni 2020 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Entscheidung in der Hauptsache.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und - insoweit vorläufig - für das Revisionsverfahren auf 2 080,08 € festgesetzt.
Die Beschwerde der Beklagten ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das Revisionsverfahren kann dem [X.] Gelegenheit geben zur (weiteren) rechtsgrundsätzlichen Klärung der Voraussetzungen für die Gewährung von Freizeitausgleich für in den [X.] und Dienstplänen eines polizeilichen Großeinsatzes vorgesehenen "Ruhezeiten" als Einsatzzeiten, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Anordnung von Mehrarbeit (§ 88 Satz 2 [X.]) und der unionsrechtlichen Zuvielarbeit (hier: betreffend eine Beweissicherungs- und Dokumentationseinheit von Polizeivollzugsbeamten beim [X.] 2015).
Die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG sowie hinsichtlich der vorläufigen Festsetzung für das Revisionsverfahren auf § 63 Abs. 1 GKG i.V.m. den vorgenannten Vorschriften; der festgesetzte Betrag entspricht dem Umfang des noch begehrten Freizeitausgleichs in Höhe von 107 Stunden auf der Grundlage der im streitgegenständlichen Zeitraum für einen Beamten der Besoldungsgruppe [X.] maßgeblichen [X.] (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 [X.]) von 19,44 € pro Stunde.
Meta
2 B 60/20, 2 B 60/20 (2 C 32/20)
14.10.2020
Bundesverwaltungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend OVG Lüneburg, 12. Juni 2020, Az: 5 LC 2/18, Urteil
§ 2 Nr 12 AZV, § 2 Nr 11 AZV, § 88 S 2 BBG, § 11 BPolBG, Art 2 Nr 2 EGRL 88/2003
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.10.2020, Az. 2 B 60/20, 2 B 60/20 (2 C 32/20) (REWIS RS 2020, 4155)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 4155
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 B 26/20, 2 B 26/20 (2 C 18/20) (Bundesverwaltungsgericht)
Freizeitausgleich für Polizeivollzugsbeamte wegen Bereitschaftszeiten bei G7-Gipfel; Revisionszulassung
2 B 62/20, 2 B 62/20 (2 C 33/20) (Bundesverwaltungsgericht)
Freizeitausgleich für Polizeivollzugsbeamte wegen Bereitschaftszeiten bei G7-Gipfel
2 B 28/20, 2 B 28/20 (2 C 20/20) (Bundesverwaltungsgericht)
2 B 30/20, 2 B 30/20 (2 C 22/20) (Bundesverwaltungsgericht)
2 B 29/20, 2 B 29/20 (2 C 21/20) (Bundesverwaltungsgericht)
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