2. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 567
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Antragsgegner, Gesetzlicher Ausgleichsanspruch, Haftpflichtversicherer, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gebäudeversicherer, Verhalten des Versicherungsnehmers, Regressverzicht, Zuständigkeitsbestimmung, Streitgenossenschaft, Unerlaubte Handlung, Versicherungsvertrag, Klageantrag, Gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand, Gemeinsamer Gerichtsstand, Deliktischer Gerichtsstand, Allgemeiner Gerichtsstand, Beschlüsse, Bestimmung des zuständigen Gerichts, Rechtshängigkeit, Prozeßbevollmächtigter
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22.02.2024
BayObLG 2. Zivilsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 22.02.2024, Az. 102 AR 247/23 e (REWIS RS 2024, 567)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 567
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