Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
1
StR 305/13
vom
20. Dezember
2013
in der Strafsache
gegen
wegen
Betruges u.a.
hier:
Erinnerung gegen die Entscheidung des [X.]
-
2
-
Der 1.
Strafsenat des [X.] hat am 20.
Dezember 2013 be-schlossen:
Die Erinnerung des Verurteilten gegen die Entscheidung des [X.] vom 11.
November 2013 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Kosten wer-den nicht erstattet.
Gründe:
Mit Schreiben vom 16.
November 2013 wendet sich der Verurteilte ge-gen die Entscheidung des [X.] vom 11.
November 2013. Darin war sein Antrag, ihm eine Kopie der Akten zur Verfügung zu stellen, abgelehnt und er diesbezüglich an die Staatsanwaltschaft [X.], Zweigstelle [X.],
verwiesen worden.
Die Erinnerung ist unbegründet. Das Verfahren war bereits rechtskräftig abgeschlossen, als der Verurteilte die Kopien beantragte. Gemäß §
478 Abs.
1 Satz
1 StPO ist nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsan-waltschaft für die Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht zuständig; der [X.] ist nicht mehr befasst.
1
2
-
3
-
Der Senat entscheidet gemäß §
139 Abs.
1 [X.] in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Eine §
122 Abs.
1 [X.] ent-sprechende Regelung existiert für den [X.] nicht.
Raum
Graf
Jäger
Cirener
Mosbacher
3
Meta
20.12.2013
Bundesgerichtshof 1. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.12.2013, Az. 1 StR 305/13 (REWIS RS 2013, 21)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 21
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Einscheidung des Einzelrichters am Bundesgerichtshof über den Antrag auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands
1 StR 270/06 (Bundesgerichtshof)
4 Ws 453/01 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
1 StR 592/12 (Bundesgerichtshof)
XI ZR 355/18 (Bundesgerichtshof)
(Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands …
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.