9. Senat | REWIS RS 2012, 7069
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1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des [X.] vom 11. Mai 2010 - 13 Sa 1989/09 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren - 9 [X.] - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
Brühler |
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Krasshöfer |
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Klose |
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D. Wege |
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Starke |
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Meta
20.04.2012
Urteil
Sachgebiet: AZR
vorgehend ArbG Gießen, 8. Oktober 2009, Az: 1 Ca 259/09, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.04.2012, Az. 9 AZR 503/10 (REWIS RS 2012, 7069)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 7069
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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