11. Zivilsenat | REWIS RS 2001, 1668
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08.08.2001
Oberlandesgericht Köln 11. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: W
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 08.08.2001, Az. 11 W 19/01 (REWIS RS 2001, 1668)
Papierfundstellen: REWIS RS 2001, 1668
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11 U 71/01 (Oberlandesgericht Köln)
VI ZB 64/05 (Bundesgerichtshof)
IX ZB 54/18 (Bundesgerichtshof)
Kostenentscheidung: Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens
V ZB 93/18 (Bundesgerichtshof)
Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach Verstreichenlassen der Klageerwiderungsfrist bei in unschlüssiger Weise erhobener Klage
7 W 58/97 (Oberlandesgericht Köln)
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