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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
I ZR 19/09
vom
7. April 2011
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der I.
Zivilsenat des [X.] hat am 7.
April 2011 durch [X.] [X.] und [X.], Dr.
Schaffert, [X.] und Dr. Koch
beschlossen:
Das Senatsurteil vom 20.
Januar 2011 wird gemäß §
319 Abs.
1 ZPO in Rn.
34 und 36 dahin berichtigt, dass es dort statt "[X.]" jeweils "v.
[X.]" heißt.
Bornkamm
Pokrant
Schaffert
Kirchhoff
Koch
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 11.10.2007 -
7 [X.]/06 -
OLG [X.], Entscheidung vom 27.11.2008 -
29 [X.] -
Meta
07.04.2011
Bundesgerichtshof I. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.04.2011, Az. I ZR 19/09 (REWIS RS 2011, 7851)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 7851
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