Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.04.2011, Az. V ZR 98/10

V. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 7196

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 98/10 vom 28. April 2011 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]hat am 28. April 2011 durch den [X.][X.]Dr. Krüger, die Richter [X.]und Prof. Dr. Schmidt-Räntsch, die Richterin [X.]und [X.]Czub beschlossen: Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 3. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Gründe: Die Anhörungsrüge, mit der sich der Kläger gegen die Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde wendet, ist unbegründet. Der [X.]hat die Unterscheidung zwischen [X.]und [X.]zur Kenntnis genommen, versteht das Berufungsurteil aber dahin, dass beide [X.]gemeint sind, wenn - z.B. auf [X.]7 Mitte - von dem "streitbefangenen Grundstücksteil" die Rede ist. 1 [X.] Stresemann Czub
Vorinstanzen: LG Landshut, Entscheidung vom 20.10.2009 - 71 O 1498/09 - OLG München, Entscheidung vom 28.04.2010 - 20 U 5185/09 -

Meta

V ZR 98/10

28.04.2011

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.04.2011, Az. V ZR 98/10 (REWIS RS 2011, 7196)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 7196

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.

Öffnen: STRG + Shift | Schließen: ESC