Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.08.2023, Az. 5 StR 243/23

5. Strafsenat | REWIS RS 2023, 5373

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Tenor

1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 27. Januar 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass Zinsen aus dem im Adhäsionsverfahren ausgeurteilten Betrag in Höhe von 9.319,38 Euro seit dem 31. Dezember 2022 zu zahlen sind (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).

2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die insoweit durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten sowie die dem Neben- und Adhäsionskläger in der Revisionsinstanz erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Cirener     

  

Gericke     

  

Köhler

  

Resch     

  

von Häfen     

  

Meta

5 StR 243/23

15.08.2023

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: StR

vorgehend LG Leipzig, 27. Januar 2023, Az: 2 Ks 345 Js 2726/22 jug

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.08.2023, Az. 5 StR 243/23 (REWIS RS 2023, 5373)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 5373

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 StR 277/21 (Bundesgerichtshof)

Strafverfahren: Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf das Adhäsionsverfahren; Behandlung des in der Hauptverhandlung anwesenden Pflichtverteidigers als …


4 StR 121/21 (Bundesgerichtshof)

Strafsache wegen Totschlags mit Adhäsionsverfahren: Beweis- und Darlegungsanforderungen für Entschädigungsansprüche von Hinterbliebenen


1 StR 346/23 (Bundesgerichtshof)


4 StR 432/21 (Bundesgerichtshof)

Adhäsionsverfahren: Erfordernis eines unbedingten Adhäsionsantrages nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe


3 StR 436/19 (Bundesgerichtshof)

Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines Feststellungsausspruchs


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

6 StR 198/22

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.