9. Senat | REWIS RS 2019, 5167
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1. Die Revision des [X.] gegen das Urteil des [X.] vom 24. August 2018 - 6 [X.]/18 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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23.07.2019
Urteil
Sachgebiet: AZR
vorgehend ArbG Wesel, 28. Februar 2018, Az: 6 Ca 2258/17, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2019, Az. 9 AZR 485/18 (REWIS RS 2019, 5167)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 5167
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2 AZR 5/22 (Bundesarbeitsgericht)
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10 AZR 100/18 (F) (Bundesarbeitsgericht)
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VII ZR 498/99 (Bundesgerichtshof)
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