Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2019, Az. 9 AZR 485/18

9. Senat | REWIS RS 2019, 5167

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Tenor

1. Die Revision des [X.] gegen das Urteil des [X.] vom 24. August 2018 - 6 [X.]/18 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

9 AZR 485/18

23.07.2019

Bundesarbeitsgericht 9. Senat

Urteil

Sachgebiet: AZR

vorgehend ArbG Wesel, 28. Februar 2018, Az: 6 Ca 2258/17, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2019, Az. 9 AZR 485/18 (REWIS RS 2019, 5167)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 5167

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

XI ZR 9/05 (Bundesgerichtshof)


2 AZR 5/22 (Bundesarbeitsgericht)

Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Berufungsinstanz - Maßregelungsverbot - Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung - außergerichtliche Kosten …


10 AZR 100/18 (F) (Bundesarbeitsgericht)

Beschränkung des Klageantrags in der Revisionsinstanz


9 AZR 486/10 (Bundesarbeitsgericht)

Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - Anwendbarkeit von tariflichen Ausschlussfristen - Schadensersatzanspruch wegen Verstoß des Arbeitgebers …


VII ZR 498/99 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.