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Haft zur Sicherung der Abschiebung
Meta
16.02.2017
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Traunstein, Entscheidung vom 16.02.2017, Az. 4 T 4506/15 (REWIS RS 2017, 15434)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 15434
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, V ZB 69/17, 13.07.2017.
LG Traunstein, 4 T 4506/15, 16.02.2017.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zurückschiebehaft wegen Entziehungsabsicht
Haftanordnung ist nicht wegen Verstoßes gegen Art. 9 RL 2013/33/EU aufzuheben
Rechtmäßige Zurückschiebehaft nach unerlaubter Einreise
Zulässigkeit einer über sechs Monate hinausgehenden Haftdauer wegen Passvernichtung
4 T 2163/16, 4 T 2295/16 (LG Traunstein)
Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus