Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.06.2018, Az. I ZR 236/16

I. Zivilsenat | REWIS RS 2018, 6996

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I [X.]

Berichtigung des Leitsatzes

Der Leitsatz des Urteils vom 28. Juni 2018 -
I [X.] -

wird in der Weise berichtigt, dass es unter a) im zweiten Satz statt: "... verstößt eine solche Verwendung der
gegen die guten Sitten ..." heißen muss: "... verstößt eine solche Verwendung aber
gegen die guten Sitten ...".

Bundesgerichtshof
Geschäftsstelle des I. Zivilsenats
Karlsruhe, den 9. Januar 2019

Führinger, Justizangestellte

Meta

I ZR 236/16

28.06.2018

Bundesgerichtshof I. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.06.2018, Az. I ZR 236/16 (REWIS RS 2018, 6996)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 6996

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I ZR 236/16

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