Aktenzeichen I ZR 236/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:280618UIZR236.16.0
RCN:
RCNSMQ2ZSTGC9EUW44

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.06.2018

Markenrechtsverletzung: Verwendung einer bekannten Marke in der Domainbezeichnung eines Wiederverkäufers bei Vertrieb neben mit der Marke gekennzeichneter Produkte auch mit diesen kompatibler Produkte anderer Hersteller; unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Klagemarke; irreführende Markenverwendung - keine-vorwerk-vertretung

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 236/16
Bundesgerichtshof, I ZR 236/16, 28.06.2018.
Az. 6 U 131/15
Oberlandesgericht Köln, 6 U 131/15, 21.06.2019. Oberlandesgericht Köln, 6 U 131/15, 30.09.2016.
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