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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu.
Das Revisionsverfahren bietet voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage, ob Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch hinausgehen, sowie gesetzliche Feiertage, die nicht auf einen Sonntag fallen, als Ausgleichstage bei der Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit nach § 7 Abs. 8 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 ([X.] I S. 1170, 1171), zuletzt geändert durch Art. 12a des [X.] ([X.] I S. 2500) - [X.] - berücksichtigt werden dürfen.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
8 B 58/16, 8 B 58/16 (8 C 13/17)
28.06.2017
Bundesverwaltungsgericht 8. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 23. Juni 2016, Az: 4 A 2803/12, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.06.2017, Az. 8 B 58/16, 8 B 58/16 (8 C 13/17) (REWIS RS 2017, 8917)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 8917
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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