LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 25.10.2023, Az. 18 T 5292/23

18. Zivilkammer | REWIS RS 2023, 7245

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Gegenstand

Ingewahrsamnahme, Unerlässlichkeit, Beschwerdeberechtigung, Gewahrsam, Sicherheitsrecht, Straftatenverhinderung, Verhinderung von Straftaten, Weitere Straftat, Begehung von Straftaten, Rechtsschutzinteresse, Beschwerderecht, Anordnungsvoraussetzungen, Beschwerdebegründung, Feststellungsinteresse, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Unmittelbare Betroffenheit, Gerichtliche Entscheidung, Polizeiaufgabengesetz, Wiederholungsgefahr, Beschwerde des Antragstellers


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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18 T 5292/23

25.10.2023

LG Nürnberg-Fürth 18. Zivilkammer

Entscheidung

Sachgebiet: T

Zitier­vorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 25.10.2023, Az. 18 T 5292/23 (REWIS RS 2023, 7245)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 7245

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205 StRR 63/23

XII ZB 406/13

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