LG Nürnberg-Fürth
Ingewahrsamnahme, Unerlässlichkeit, Beschwerdeberechtigung, Gewahrsam, Sicherheitsrecht, Straftatenverhinderung, Verhinderung von Straftaten, Weitere Straftat, Begehung von Straftaten, Rechtsschutzinteresse, Beschwerderecht, Anordnungsvoraussetzungen, Beschwerdebegründung, Feststellungsinteresse, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Unmittelbare Betroffenheit, Gerichtliche Entscheidung, Polizeiaufgabengesetz, Wiederholungsgefahr, Beschwerde des Antragstellers
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