Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.07.2015, Az. IX ZR 110/13

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 7794

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IX
ZR 110/13

vom

22. Juli 2015

in dem Rechtsstreit

-

2 -

Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.], die Richterin [X.], die
Richter
Dr. [X.], Grupp
und die Richterin Möhring

am 22. Juli 2015
beschlossen:

Die Entscheidungsgründe des am 11.
Juni 2015 verkündeten Ur-teils werden wegen eines offenbaren Schreibversehens in Rn.
14 dahingehend berichtigt, dass es in der ersten Zeile statt "[X.]" heißen muss.

Kayser [X.] [X.]

Grupp Möhring

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung
vom 24.05.2012 -
1 [X.] -

OLG [X.], Entscheidung vom 25.04.2013 -
17 [X.] -

Meta

IX ZR 110/13

22.07.2015

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.07.2015, Az. IX ZR 110/13 (REWIS RS 2015, 7794)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 7794

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IX ZR 110/13

IX ZR 63/10

IX ZR 94/12

IX ZR 104/07

IX ZR 145/09

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