DSGVO ART. 82 DSGVO Hinzufügen
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Schadensersatz, Streitwert, Beweislast, Feststellungsinteresse, Internet, Verletzung, Verschulden, Schaden, Zahlung, Daten, Kostenentscheidung, Zeitpunkt, Form, Anspruch, Darlegungs und Beweislast, kein Anspruch
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03.08.2023
Urteil
Sachgebiet: C
Zitiervorschlag: AG München, Urteil vom 03.08.2023, Az. 241 C 10374/23 (REWIS RS 2023, 5105)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 5105
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28 O 328/21 (Landgericht Köln)
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