VGH München, Urteil vom 06.05.2022, Az. 3 BV 21.2221

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Gegenstand

Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher, Pauschale Entschädigung der Sachkosten, Aktuelle und realitätsnahe Ermittlung des jährlichen Sach- und Personalkostenaufwands, Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Anfertigung von verfahrensbezogenen Mehrfertigungen nach Nr. 700 KV-GvKostG (verneint)


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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3 BV 21.2221

06.05.2022

VGH München

Urteil

Sachgebiet: BV

Zitier­vorschlag: VGH München, Urteil vom 06.05.2022, Az. 3 BV 21.2221 (REWIS RS 2022, 41)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 41

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