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Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher, Pauschale Entschädigung der Sachkosten, Aktuelle und realitätsnahe Ermittlung des jährlichen Sach- und Personalkostenaufwands, Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Anfertigung von verfahrensbezogenen Mehrfertigungen nach Nr. 700 KV-GvKostG (verneint)
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06.05.2022
Urteil
Sachgebiet: BV
Zitiervorschlag: VGH München, Urteil vom 06.05.2022, Az. 3 BV 21.2221 (REWIS RS 2022, 41)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 41
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