Aktenzeichen 3 BV 21.2221

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VGH München: Urteil vom 06.05.2022

Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher, Pauschale Entschädigung der Sachkosten, Aktuelle und realitätsnahe Ermittlung des jährlichen Sach- und Personalkostenaufwands, Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Anfertigung von verfahrensbezogenen Mehrfertigungen nach Nr. 700 KV-GvKostG (verneint)

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