VG Augsburg, Entscheidung vom 24.09.2021, Az. Au 8 S 21.1233

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Gegenstand

Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine für sofort vollziehbar erklärte sicherheitsrechtliche Anordnung, Erfolgsaussichten der Klage offen, Anordnung zum Rückbau eines Gabionenzauns innerhalb des straßenrechtlichen Sichtdreiecks auf eine Höhe von 80 cm, Kein Spezialitätsverhältnis zwischen Art. 29 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG und Art. 7 Abs. 2 Nr. 2 LStVG, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Interessenabwägung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 8 S 21.1233

24.09.2021

VG Augsburg

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 24.09.2021, Az. Au 8 S 21.1233 (REWIS RS 2021, 2368)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 2368

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